Was Sie über HU und AU wissen sollten

Kein Fahrzeughalter kommt drum herum: die Hauptuntersuchung. Oder wie man umgangssprachlich gern sagt, der „TÜV“. Welche Fristen gelten, was Ihnen bei deren Überschreitung blüht, wie es um Haupt- und Abgasuntersuchung bei E-Autos steht und warum eigentlich alle nur „TÜV“ sagen, obwohl es doch auch viele andere Anbieter gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wann müssen Sie zur nächsten HU?

Wann die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung bei Ihrem Fahrzeug ansteht, können Sie der Plakette an Ihrem Kennzeichen entnehmen. In der Mitte steht das Jahr, die Zahl ganz oben gibt den Monat an, in dem HU und AU für Sie anstehen. Ein Neuwagen muss erst nach drei Jahren das erste Mal zur HU, danach sind Haupt- und Abgasuntersuchung alle zwei Jahre fällig.

Übrigens: Wenn Sie bei Hotz Automobile Gardelegen Werkstattkunde sind, erinnern wir Sie auch gern rechtzeitig, bevor Ihre nächste HU und AU anstehen.

Welche Besonderheiten gelten bei HU und AU für Elektroautos?

Für Elektroauto-Fahrer wird es etwas günstiger als für Prüflinge mit Verbrenner. Denn für E-Autos gelten zwar dieselben Prüffristen wie für alle anderen auch, aber es entfällt die Abgasuntersuchung. Logisch, schließlich haben reine Elektrofahrzeuge gar keine Abgasanlage. So sparen Sie sich mit Ihrem E-Auto also die Kosten für die AU – ein weiterer Vorteil von reinen Elektroantrieben bei den Unterhaltskosten.

Was passiert, wenn Ihr Prüftermin überschritten ist?

Grundsätzlich ist die HU spätestens in dem Monat fällig, der auf Ihrer Plakette angegeben ist. Ein Überschreiten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei mehr als zwei Monaten blüht Ihnen dafür ein Verwarngeld, sind Sie mehr als acht Monate mit abgelaufener HU unterwegs, gibt es sogar einen Punkt – bei Nutzfahrzeugen noch früher. Schnell deutlich teurer wird es im Falle eines Unfalls. Zwar sind Sie grundlegend von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt, sollte allerdings ein Mangel, der bei einer HU zur Beanstandung geführt hätte, zu dem Unfall beigetragen haben, kann Ihre Versicherung bis zu 5.000 Euro der Schadenssumme von Ihnen zurückverlangen. Sie sollten den Prüftermin also ernstnehmen.

Warum heißt die HU umgangssprachlich „TÜV“?

KÜS, DEKRA, GTÜ und Co. führen ebenso wie der TÜV die Hauptuntersuchung durch. Warum hat sich dann gerade der Begriff „TÜV“ als Synonym im Sprachgebrauch eingeschlichen? Als die Hauptuntersuchung in der BRD Anfang der 50er-Jahre verpflichtend wurde, hatte der TÜV tatsächlich das Monopol darauf. Man fuhr also wirklich zum TÜV, denn nur dieser durfte die Prüfung durchführen. Erst deutlich später wurde dieses Monopol gekippt und andere Anbieter zugelassen. Im Volksmund hat sich TÜV aber als Synonym für die HU gehalten.

Wollen Sie vor der Hauptuntersuchung einmal prüfen lassen, ob bei Ihrem Fahrzeug vorher noch Handlungsbedarf besteht? Dann kommen Sie zu uns.

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