Erleben Sie, was Elektromobilität heute kann – und das jeden Tag.

Stromverbrauch in kWh/100 km: 16,9-15,5 (kombiniert); CO2-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+. Abbildung zeigt Sonderausstattung. Bildliche Darstellungen können vom Auslieferungsstand abweichen.

ID.4 Pure Performance 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik

 Erleben Sie, was Elektromobilität heute kann – und das jeden Tag. Mit dem neuen vollelektrischen ID.4 von Volkswagen genießen Sie Mobilität der neuesten Generation. Mit viel Komfort, geringen Unterhaltskosten und einem mitreißenden Design. 

Ausstattung: 

  • Panoramadach
  • AR Head-Up Display
  • ID light  
  • Schlüsselloses Schließ- und Startsystem „Keyless Access“  
  • Anhängekupplung schwenkbar
  • Sprachassistent

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Kevin Gürtler | Teamleiter Neu- und Gebrauchtwagen | 03907 / 7222 - 12
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.
Der Umweltbonus (für Basismodelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 €) setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (6.000 €) aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i. H. v. 19 % bzw. 570 €). Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Bundesanteils erfolgt durch das BAFA nach positivem Bescheid des von Ihnen unter Beachtung der Förderbedingungen gestellten Antrags. Anträge auf Förderung mit einem erhöhten Bundesanteil (Innovationsprämie) i. H. v. 6.000 € können beim BAFA bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen i. H. v. jeweils 3.000 € endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAFA und Ihrem Volkswagen Partner.

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