E-Auto-Förderung 2023 – das hat sich geändert!

Zum ersten Januar 2023 hat sich bei der Förderung für Elektroautos in Deutschland einiges geändert. Die gute Nachricht: Bei Kauf oder Leasing eines E-Autos können Sie immer noch eine hohe Prämie von mehreren Tausend Euro erhalten. Was seit Januar 2023 genau gilt, erklären wir Ihnen hier.

Die wichtigsten Änderungen 2023

Die wichtigste Änderung bei der E-Auto-Förderung ab 2023 ist wohl, dass nun nur noch vollelektrische Fahrzeuge gefördert werden. Das heißt: Plug-in-Hybride erhalten keinen Umweltbonus mehr. Trotzdem profitieren Sie aber auch mit einem Plug-in-Hybrid noch immer von Vorteilen bei der Kfz-Steuer.

Auch die Fördersummen für E-Autos haben sich im Vergleich zu 2022 verändert, sind aber ausgesprochen attraktiv geblieben: Für ein Elektroauto mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro können Sie eine Gesamtförderung von bis zu 6.750 Euro erhalten. E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro werden mit bis zu 4.500 Euro gefördert.

Förderung beim Leasing von Elektroautos

Auch wenn Sie ein Elektroauto leasen, können Sie vom Umweltbonus profitieren. Die volle Förderung erhalten Sie bei einer Laufzeit Ihres Leasingvertrages von mindestens 24 Monaten. Bei einer geringeren Laufzeit schrumpft die Fördersumme. Mindestens 12 Monate Laufzeit sind allerdings Pflicht, um eine Förderung zu erhalten.

Elektroauto-Förderung für Gebrauchtwagen

Innerhalb des ersten Jahres nach Erstzulassung können Sie unter Umständen auch bei Kauf oder Leasing eines gebrauchten Elektroautos den Umweltbonus erhalten. Besonders wichtig: Dafür darf die Förderung natürlich nicht bereits beim Kauf des Neufahrzeuges in Anspruch genommen worden sein – oder anders ausgedrückt: Zweimal Förderung für dasselbe Fahrzeug gibt es nicht. Um die Förderung zu bekommen, darf die Laufleistung des Gebrauchten nicht über 15.000 Kilometern liegen und es muss bei einem Fahrzeughändler erworben werden. Eine Beschränkung der Anzahl bisheriger Halter gibt es allerdings seit Januar 2023 nicht mehr.

Das ist gleich geblieben

Weiterhin gilt, dass nur Elektroautos von der staatlichen Förderung profitieren können, die auf der Liste der Bafa stehen. Diese finden Sie hier.

Außerdem kann der Förderantrag auch weiterhin erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Entscheidung nicht mehr allzu lange Zeit lassen.

Was sich bald ändern wird

Eile ist noch aus anderen Gründen geboten, wenn Sie von der maximalen Förderung profitieren wollen. Ab 2024 werden nur noch E-Autos mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro gefördert. Unternehmen müssen noch schneller sein – denn ab dem 1. September 2023 steht die Elektroauto-Förderung nur noch Privatpersonen zu.

Nutzen Sie jetzt noch die maximale Förderung und lassen Sie sich zeitnah bei uns beraten!

Wir beraten Sie gerne:

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Kevin Gürtler | Teamleiter Neu- und Gebrauchtwagen | 03907 / 7222 - 12

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Udo Spengler| Verkaufsberater Neuwagen | 03907 / 7222 - 17

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Heiner Rübsamen | Verkaufsberater Nutzfahrzeuge | 03907 / 7222 - 28

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